Aktuelles

Das neue Programm

Unser neues Programm für 10-2 erscheint am 9. September 2010 und wird mit der Illertisser-(...)
 

Neue Öffnungszeiten

In den Sommermonaten (von Mai bis August) bleibt unsere Geschäftsstelle an den Freitagen(...)
 
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Volkshochschule
im Landkreis Neu-Ulm e.V.
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule im Landkreis Neu Ulm

Die Volkshochschule im Landkreis Neu-Ulm betreibt eine Erwachsenenbildungsstätte im Sinne des Art. 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern und der Bayerischen Gemeindeordnung.
Die Veranstaltungen stehen jedermann offen.

1. Ankündigung der Veranstaltungen
Die Ankündigung der Veranstaltungen erfolgt über das Programmheft, das Internet, die Tagespresse,
die Mitteilungsblätter der Gemeinden sowie Plakate oder Handzettel. Änderungen des Programms bleiben vorbehalten.

2. Teilnehmervertrag
Ein Teilnehmervertrag kommt durch Anmeldung bzw. durch Eintritt in die Veranstaltung zustande. Damit werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und anerkannt.

3. Anmeldung und Bezahlung
Sie können dazu den dafür vorgesehenen Anmeldeschein am Ende des Programmhefts oder den elektronischen Anmeldeschein über unsere Homepage verwenden. Bei telefonischer Anmeldung akzeptiert der Hörer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sie erhalten in allen Fällen keine Anmeldebestätigung und werden nur verständigt, wenn die Veranstaltung ausfällt oder in nicht angekündigter Form stattfindet. Die Bestimmungen der Gebührenordnung sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen bleibt die Begrenzung der Teilnehmerzahl für Kurse vorbehalten. In diesen Fällen erfolgt die Zulassung zur Kursteilnahme in der Reihenfolge des Eingangs der gültigen Anmeldung.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass bei Fernbleiben von der Veranstaltung auch die Materialkosten abgebucht werden können.
Mindestbeteiligung: Wenn nicht anderweitig angegeben, können Kurse mit weniger als 9 Teilnehmern nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer bereit sind, die Kursgebühr für die fehlenden Personen auszugleichen.
Ermäßigungen müssen vor Veranstaltungsbeginn gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung geltend gemacht werden.

4. Rücktritt vom Vertrag
4.1. Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten - wenn die Teilnehmermindestzahl nicht erreicht wird, - wenn der von der VHS verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der VHS liegen, ausfällt.
4.2. Der Hörer kann bei Kursen und eintägigen Studienfahrten bis fünf Arbeitstage vor Kurs- bzw. Fahrtbeginn kostenlos zurücktreten. Danach wird die volle Kursgebühr (einschließlich Auslagen für Lebensmittel oder Unterrichts- material) fällig.
4.3. Bei mehrtägigen Studienfahrten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Tritt die VHS mit Leistungen gegenüber Dritten (z.B. Eintrittskarten) in Vorleistung, müssen diese Kosten in jedem Fall übernommen werden.
4.4. Vorbesprechungen sind Bestandteil des Kurses.
5. Urheberschutz Fotografieren und Bandmitschnitte sowie Kopieren von EDV-Programmen sind nicht gestattet.
6. Haftung Eine Haftung der VHS ist auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz beschränkt. Bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden während der Veranstaltungen und auf dem Wege vom und zum Veranstaltungsort übernimmt die VHS keine Haftung.
7. Leistungsumfang, Schriftform Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich
erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen
nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
8. Mehrtägige Studienreisen
Die VHS tritt ausschließlich als Vermittler auf. Als Veranstalter gelten jeweils von der VHS beauftragte Reiseunternehmen. Es gelten deren Geschäftsbedingungen.

Gebührenordnung und Hinweise
Sämtliche Gebühren sind vor Beginn der Veranstaltung fällig.
Eintritt zu Vorträgen: € 4.- , ermäßigt: € 3.- (Abendkasse) Anmeldung ist nicht erforderlich!

Kursgebühren:
Die Kursgebühren richten sich nach der Anzahl der Doppelstunden (90 Minuten). Es gelten die jeweils im Programm ausgedruckten Gebührensätze.
Für Sonderveranstaltungen und Reisen gelten besondere Gebühren.

Ermäßigung für Kurse: 25 % (kein Rechtsanspruch)
  • für Familienangehörige, die im gleichen Haushalt wohnen und gemeinsam denselben Kurs besuchen, wenn einer der Angehörigen bereits die volle Gebühr bezahlt
  • für Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Neu-Ulm gegen Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • für Schüler, Vollzeit-Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende.
Keine Ermäßigung bei Fahrten und bei Kursgebühren unter € 5.- ! Doppelermäßigung ist nicht möglich! Ermäßigungen müssen vor Veranstaltungsbeginn gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung geltend gemacht werden.
Lernmittel wie z.B. die bei den jeweiligen Kursen im Programm angegebenen Bücher oder sonstiges Arbeitsmaterial kann die VHS nicht stellen.
Veranstaltungsräume Ein Großteil unserer Veranstaltungen findet in Schulräumen statt. Wir sind darin zu Gast. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Schule. An schulfreien Tagen stehen die Schulräume nicht zur Verfügung.
Die in allen Veranstaltungen vorgetragenen Ansichten stellen jeweils die Meinung des Referenten, aber nicht unbedingt die der VHS dar.

Gesundheitsförderung

Zwei starke Partner, AOK und VHS, bieten Ihnen mit der "Aktion Gesundheit" ein attraktives und informatives Programm. Die Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Logo gekennzeichnet.
Zu gekennzeichneten Vorträgen ist der Eintritt für AOK-Mitglieder frei.
Bei gekennzeichneten Kursen im Programmbereich Gesundheit übernimmt die AOK Bayern für ihre Versicherten 100 % der Kosten, höchstens jedoch EUR 75.-. Derselbe Kurs kann insgesamt dreimal absolviert werden. Weitere Wiederholungen sind nicht mehr möglich.
Die VHS rät allen Kursbesuchern, sich wegen einer eventuellen vollständigen oder teilweisen Kostenerstattung bereits vor Kursbeginn an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden.

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 Montag bis Freitag:  8.00 - 12.00 Uhr
 Montag bis Donnerstag:  13.30 - 16.30 Uhr
 sowie nach Vereinbarung